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Verbot von bwin in Bayern rechtmäßig

am 13.08.2009, 09:15:36 Uhr

In einem vor kurzem bekannt gewordenen Beschluss des VGH vom 22. Juli 2009 bestätigten die Richter die Rechtmäßigkeit der Untersagung der Regierung von Mittelfranken, die sich gegen den Sportwettenanbieter bwin richtet. Dem im sächsischen Neugersdorf ansässigen Glücksspielanbieter bwin ist es verboten, bayerischen Internetnutzern Sportwetten anzubieten. Darüber hinaus wurde dem Unternehmen jegliche Internetwerbung untersagt, die für bayerische Internetnutzer sichtbar wäre. Bei Zuwiderhandlung werden die Bescheide nun mittels Zwangsgeldern vollstreckt.

Bereits 2007 hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ein ähnliches Verbot aufgehoben, da es nach richterlicher Ansicht technisch unmöglich wäre, eine Beschränkung nur für Nutzer in Bayern einzurichten.