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Gericht verbietet Musik-Ding von Lotto Hessen

am 12.06.2009, 08:34:29 Uhr

Als Aktion anlässlich des 60. Geburtstags von Lotto Hessen war das "Musik-Ding" als ein Kombi-Angebot aus Lottoschein und Karte für das Wiesbadener Konzert von Rod Stewart zum Preis von 100 Euro geplant. Der Verband für Gewerbetreibende im Glücksspielwesen hatte dagegen geklagt, da die Aktion nicht mit dem Glücksspielrecht vereinbar sei. Das Gericht folgte dem Antrag, da das auf Werbeplakaten verwendete Bild des Rocksängers als Spielanreiz wirke.

Zwar will die Lotteriegesellschaft nun vor dem Oberlandesgericht in Berufung gehen, doch wird es bis zum Konzert am 11. Juli nicht zu einer Entscheidung kommen. Lotto Hessen bietet daher nun die Konzertkarten im freien Verkauf an.