am 08.06.2009, 09:19:43 Uhr
Die Lotterie-Treuhandgesellschaft Hessen hatte gegen mehrere Sportwettenveranstalter geklagt, da diese mit ihren Angeboten gegen den neuen Glücksspielstaatsvertrag verstießen. Das OLG gab der Klage statt und hob damit vorherige Entscheidungen des Landgerichts Wiesbaden auf. Die beklagten Sportwettenveranstalter, darunter der weltweite Anbieter bwin, könnten sich auch nicht auf Genehmigungen anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder der ehemaligen DDR berufen.Das OLG verurteilte die Beklagten zur Zahlung von Schadenersatz an die Lotterie-Treuhandgesellschaft Hessen. Allerdings ist die Höhe des Schadenersatzes strittig, da die beklagten Anbieter dafür die seit 1. Januar 2008 erzielten Sportwettenumsätze mitteilen müssten.