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Bundesrat stärkt Verbraucherrechte

am 18.05.2009, 09:58:50 Uhr

Als wichtigste Neuerung enthält das Gesetz ein Widerrufsrecht für telefonisch abgeschlossene Zeitschriften- und Zeitungsabos sowie Wett- und Lottoverträge. Bislang galt dort noch kein Widerrufsrecht. Die Frist beginnt erst, wenn der Verbraucher in Textform - also per Brief, Fax oder E-Mail - über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Erfolgt keine Information, kann er auch noch später widerrufen.

Höhere Strafen sieht das Gesetz für unerwünschte Werbeanrufe vor. Unternehmen, die sich nicht an das Verbot unerlaubter Werbeanrufe halten, droht ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro. Call Center, die ihre Rufnummern unterdrücken, müssen mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro rechnen.