am 13.03.2009, 09:00:01 Uhr
Das Innenministerium der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH habe dies in Absprache mit dem Jugendministerium unter bestimmten Voraussetzungen gestattet, so Innenminister Karl Peter Bruch (SPD). Die jugendlichen Testpersonen müssen mindestens 17 Jahre alt sein und kurz vor der Volljährigkeit stehen. Weiterhin müsse eine schriftliche Einwilligung der Minderjährigen und auch der Erziehungsberechtigten vorliegen.Bei den Testkäufen wird ein zweistufiges Verfahren vorgesehen: "Scheinminderjährige", die bereits 18 sind, sollen zunächst als Käufer auftreten. Ergebe sich dabei bei Annahmestellen der Verdacht, dass der Jugendschutz nicht beachtet wird, sollen speziell vorbereitete Minderjährige eingesetzt werden.
Lotto Rheinland-Pfalz hatte im Mai vergangenen Jahres die Testkäufe von Minderjährigen auf Weisung des Ministeriums einstellen müssen, da sie bei Kinderschutzverbänden auf Kritik gestoßen sind.