am 29.01.2009, 08:58:46 Uhr
Was im Nachbarland Österreich erfolgreich läuft, ist in Deutschland illegal. Sogar, wenn die Verlosung als Quizz oder Geschicklichkeitsspiel getarnt ist.Anfang der Woche erst hatte die Regierung von Mittelfranken die bundesweit erste Verlosung eines Hauses im Internet unter bezugnahme auf das Glücksspielgesetz untersagt. Die Aktion eines Münchners, der für die Verlosung seiner Doppelhaushälfte Lose zu 19 Euro anbot, muss wegen illegalen Glücksspiels eingestellt werden. Dem Veranstalter der Lotterie droht bei einem Verstoß die Zahlung eines erheblichen Zwangsgeldes.
Auch die Privat-Lotterie eines österreichischen Hausbesitzers aus Brandenburg wird wohl ein rechtliches Nachspiel haben. Der gebürtige Wiener hat auf einer österreichischen Homepage die Verlosung seiner Villa, die im brandenburgischen Michendorf steht, gestartet. Nicht ohne vorab eine Genehmigung vom Wiener Finanzministerium vorliegen zu haben. Nun hat er Probleme mit den deutschen Behörden, die Ermittlungen aufgenommen haben. "Private Immobilien dürfen nicht verlost werden. Solche Aktionen über das Internet oder andere Medien sind rechtlich nicht zulässig, da sie das staatliche Glücksspiel-Monopol verletzen", sagte der Sprecher des zuständigen brandenburgischen Innenministeriums, Geert Piorkowski.