am 23.01.2009, 08:44:57 Uhr
Da seit dem 1. Januar 2009 das Veranstalten von Glücksspielen im Internet ebenso verboten ist wie das Werben dafür, ist die Online-Spielteilnahme strafbar. Dies betrifft nicht nur Veranstalter, sondern auch die Spielteilnehmer, so die Verbraucherzentrale.Online-Glücksspiele haben sich als besonders gefährdend erwiesen, weil Internet-Anbieter oft zunächst mit kostenlosen Angeboten und anschließend mit reizvollen Wetten und Casinospielen um potenzielle Mitspieler werben, heißt es in einer kürzlich veröffentlichten Presseerklärung der Verbraucherschützer. Im Internet abgeschlossene Spielverträge verstoßen gegen ein gesetzliches Verbot und damit besteht auch kein Anspruch auf entsprechende Gewinne oder Einsätze, so die Verbraucherzentrale Brandenburg.