am 15.09.2008, 09:59:25 Uhr
Dies verpflichtet die meist kleinen Betreiber der Lottoläden zu erheblichen Umbaumaßnahmen. Nach Angaben von Juristen ist Berlin nur ein Präzedenzfall. Bundesweit müssten alle rund 27.000 Lotto-Annahmestellen mit ähnlichen Vorgaben rechnen.Hintergrund ist der geltende Glücksspielstaatsvertrag, in dem Auflagen für die Länder verankert sind. 2006 hatte das Verfassungsgericht das Glücksspielmonopol nur für zulässig erklärt, wenn die staatlichen Lottofirmen effektiv die Spielsucht bekämpfen. Und dort setzt die einstweilige Verfügung des Landgerichts an, das Glücksspielangebot vom Süßwarenangebot zu trennen. Die Klassenlotterie Berlin kommentiert das Verfahren nicht, aber man habe juristische Schritte dagegen eingeleitet, hieß es.