am 20.08.2007, 15:00:20 Uhr
Die Klage der Lottogesellschaft gegen das Verbot wurde durch das Verwaltungsgericht in Hannover abgewiesen. Die Landesregierung in Niedersachsen hatte zuvor den neuen geplanten Vertriebsweg mit Hinweis auf ein Bundesverfassungsgerichts-Urteil vom März 2006 untersagt. Der Staat ist aufgefordert, noch mehr zur Bekämpfung der Spielsucht zu tun. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass eine Erweiterung des Vertriebs die auch durch Lotterie drohende Suchtgefahr verstärken könne.Toto-Lotto Niedersachsen hatte geplant, das Tippen an Bankschaltern in ausgewählten Filialen der Sparkassen zu erproben und bei Erfolg landesweit einzuführen. Die Spieleinsätze sollten direkt vom Konto der Kunden abgebucht werden.
Rolf Stypmann, Geschäftsführer von Toto-Lotto: «Wir sind überrascht über das Urteil und werden in die Berufung gehen».