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Staatliches Glücksspielmonopol

am 16.08.2007, 13:51:05 Uhr

Glücksspiele dürfen nach diesem Monopol nur von den Lottogesellschaften der Länder angeboten werden. Ausnahme sind Pferdewetten. Der Staat sieht es als seine Aufgabe, Glücksspiele zu steuern, um seine Bürger vor der Spielsucht zu schützen. Jährlich fließen über die Lotto-Abgaben mehrere Milliarden in die öffentlichen Kassen. Nach Angaben von Toto-Lotto Baden-Württemberg waren es 2006 rund drei Milliarden Euro.

Mit einem neuen Lotterie-Staatsvertrag, der am 1. Januar 2008 in Kraft treten soll, wollen die Bundesländer das Glücksspielmonopol für zunächst weitere vier Jahre sichern.

Das Bundesverfassungsgericht hat das staatliche Wettmonopol in einem Urteil vom 28. März 2006 für zulässig erklärt, unter der Bedingung, dass die Lottogesellschaften alles tun, um Spielsucht zu bekämpfen. Demzufolge wird im Entwurf für den neuen Staatsvertrag im Paragraf 1 als erstes Ziel genannt, «das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen». Um dieses Ziel zu erreichen soll unter anderem die Werbung eingeschränkt und Internet-Spiel verboten werden.

Dem Entwurf haben inzwischen alle 16 Bundesländer zugestimmt, so dass er nun noch von den Landesparlamenten ratifiziert werden muss.