am 14.08.2007, 16:06:05 Uhr
Aus Sicht des Verwaltungsgerichts Stuttgart verstößt das Glücksspielmonopol gegen die EU-Dienstleistungsfreiheit.Der CDU-Landtagsabgeordnete Klaus Hermann sagte gegenüber dpa: «Wir tragen den Glücksspielstaatsvertrag, mit dem das staatliche Monopol verbunden ist, mit. Der Bekämpfung der Spielsucht, dem Verbraucher- und Jugendschutz sowie dem Schutz vor Manipulationen und Kriminalität ist in vollem Umfang Rechnung getragen.»
Für SPD und Grüne steht bei einer Neuregelung der Kampf gegen die Spielsucht an erster Stelle. «Was jetzt für Toto-Lotto gilt, muss auch für die anderen Anbieter gelten», so der Grünen-Abgeordnete Jürgen Walter.
Die SPD-Abgeordneten Ingo Rust und Nils Schmid fordern im Interesse einer besseren Suchtprävention «gleiche Regeln für alle Anbieter».
Für den Erhalt des Monopols hatte das Bundesverfassungsgericht als Bedingung gefordert, der Staat müsse die Werbung für Glücksspiele deutlich einschränken.