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Schließung illegaler Wettbüros in Frankfurt

am 29.09.2006, 16:41:19 Uhr

Mit seinem Beschluss vom Freitag lehnte das Gericht den Eilantrag eines Wettbürobesitzers ab, dem das Ordnungsamt der Stadt das Anbieten von Sportwetten untersagt hatte (Az.: 7 G 3182/06). Das Gericht folgte im Wesentlichen einer älteren Entscheidung der nächsthöheren Instanz, des hessischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) in Kassel. Das Ordnungsamt hatte ein scharfes Vorgehen gegen die noch über 70 privaten Wettbüros in der Stadt von der Entscheidung des Verwaltungsgerichts abhängig gemacht.

Nach Auffassung des Gerichts dürfen Sportwetten nur von staatlich lizenzierten Anbietern abgeschlossen werden. Die private Vermittlung erfülle den Straftatbestand des Bereitstellens verbotenen Glücksspiels und könne daher behördlich untersagt werden. Trotz der vom Bundesverfassungsgericht formulierten Kritik an den staatlichen Wettanbietern bestehe die Rechtslage bis zum Ende nächsten Jahres. Das Verwaltungsgericht lobte zudem die vielfältigen Bemühungen der Lottogesellschaft Hessen, ihre Wette "Oddset" weniger aggressiv anzubieten und Spielsüchtigen Schutz zu gewähren.