am 21.06.2007, 14:03:52 Uhr
Frau de Gier, Besitzerin eines Kleidergeschäfts aus dem schmucken Örtchen Heusden an der Maas, konnte den plötzlichen Wohlstand der anderen nicht ertragen. Sie verklagte die Lotteriegesellschaft auf eine Entschädigung für ihr seelisches Leid - vergebens, wie das am Donnerstag bekannt gewordene Urteil zeigt.Bei der sehr beliebten Postleitzahlen-Lotterie müssen die Spieler auf eine bestimmte - später durch Los ausgewählte - Postleitzahl setzen. Es muss nicht die eigene sein, wird aber meist ausgewählt. Zur Postleitzahl aus vier Ziffern gehören in den Niederlanden auch noch zwei Großbuchstaben, womit dann ein relatives kleines Stadtgebiet eingegrenzt wird. Im Fall der Klägerin waren diejenigen die Gewinner, die auf "5256 AW" gesetzt hatten - das entsprach mehr oder weniger der Hoogstraat in Heusden. Knapp 14 Millionen Euro entfielen dort auf acht Anwohner - ein Riesenfest für den ganzen Ort.
Nach dem Motto des einen Freud' ist des anderen Leid entschieden wohl die Richter in Amsterdam. Dass die Nachbarn von Helène de Gier mit ihrem Reichtum protzen, dafür könne die Lotteriegesellschaft nichts. Solche Konfrontationen seien außerdem vielleicht nicht schön, aber bestimmt nicht ungesetzlich. Die erfolglose Klägerin muss nun auch noch die Prozesskosten von 1152 Euro übernehmen.