am 18.05.2007, 14:17:33 Uhr
Ein sofortiges Verbot dieser Sportwetten allein in Bayern sei schon aus technischen Gründen unmöglich und deshalb rechtswidrig, so der Gerichtsbeschluss. Damit wies der Verwaltungsgerichtshof eine Beschwerde des Freistaats gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach zurück.Die zuständige Bezirksregierung von Mittelfranken hatte dem Sportwettenanbieter bwin im vergangenen September untersagt, von Sachsen aus auch in Bayern Sportwetten via Internet anzubieten. Dagegen klagte bwin per Eilantrag beim Verwaltungsgericht Ansbach im Dezember mit Erfolg. Dies bestätigte nun der BayVGH mit der Ablehnung der Beschwerde des Freistaats.