am 10.04.2007, 16:27:39 Uhr
Es sei nach Prüfung der Rechts- und Sachlage zweifelhaft, ob das Einschreiten der Behörden gegen die privaten Wett-Vermittler in Einklang mit der Dienstleistungsfreiheit der Europäischen Gemeinschaft stehe, teilte das Gericht am Dienstag mit. Damit gab der dritte Senat acht Eilanträgen gegen entsprechende Verbote von Kommunen statt (Az.: 3 W 26/06).Es müsse aber noch in einem Hauptverfahren über die Sache entschieden werden, hieß es weiter. Der Ausgang sei offen. Allerdings schrieb das Oberverwaltungsgericht auch, die Vermittlungstätigkeit sei «aller Voraussicht nach von der gemeinschaftsrechtlichen Dienstleistungsfreiheit» geschützt. Das saarländische Verwaltungsgericht hatte noch 14 Eilanträge von privaten Vermittlern gegen Verbote von Kommunen zurückgewiesen.
Hintergrund des Streits ist unter anderem eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006. Die Karlsruher Richter hatten das staatliche Monopol auf Sportwetten für zulässig erklärt, zugleich jedoch festgestellt, es müsse an stärkere Vorgaben zur Bekämpfung der Spielsucht geknüpft werden. Nach dem Urteil waren viele Bundesländer rigoroser gegen private Wettbüros vorgegangen und hatten die Vermittlung und Bewerbung illegaler Sportwetten verboten. Die Länder haben bis zum 31. Dezember 2007 Zeit, den Sportwettenmarkt neu zu regeln.