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Lottostreit: OLG setzt Anordnung des Bundeskartellamtes aus

am 08.09.2006, 11:51:40 Uhr

Damit wurde die Position des Deutschen Lotto- und Toto-Blocks gegenüber den privaten Spielevermittlern zumindest kurzfristig gestärkt. Gewerbliche Spielvermittler dürfen vorerst nicht beliebige Spieleinsätze annehmen, teilte die federführende Brandenburger Lottogesellschaft mit.

Das Kartellamt hatte den 16 Lottogesellschaften verboten, den Markt regional in den Ländergrenzen unter sich aufzuteilen. Die Lottogesellschaften dürften nun vorläufig an ihren bisherigen auf ihr Konzessionsgebiet ausgerichteten Vertriebskonzepten festhalten, hieß es. In der Hauptsache des Verfahrens habe das OLG keine Entscheidung getroffen.