am 06.03.2011, 09:06:55 Uhr
Ein privates Unternehmen aus Frankfurt (Main) wollte mit seiner Geschäftsidee ermöglichen, dass Lotto-Tippreihen einfach per SMS mit dem Handy abgegeben werden können. Das Innenministerium in Hessen verweigerte eine Genehmigung. Die Sache landete vor Gericht.Das Verwaltungsgericht in Kassel gab der Landesregierung Recht. Durch "Lotto per SMS" werde der Schutz von Jugendlichen nicht hinreichend gewährleistet. Eine Alterskontrolle der Spieler sei nicht möglich.