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Lottogewinn wird bei Hartz IV berücksichtigt

am 26.01.2011, 08:02:03 Uhr

Gemäß einem jetzt veröffentlichten Urteil gelten Gewinne aus Glücksspielen als Einkommen und mindern damit entsprechend den Anspruch auf Leistungen aus der Grundsicherung. Damit lohnen sich für Hartz-IV-Empfänger nur große Lotteriegewinne.

Die Sozialrichter aus Essen lehnten im konkreten Fall die Klage eines Bielefelders ab, der in der Lotterie "Aktion Mensch" 500 Euro gewann. Der Betrag wurde in zwei Monatsbeträgen von jeweils 250 Euro auf seine Sozialleistungen angerechnet. Dagegen legte der Hartz-IV-Empfänger Widerspruch ein, mit der Begründung, er habe seit dem Jahr 2001 insgesamt 945 Euro in sein Los investiert. Den eigentlichen Verlust ließen die Richter nicht gelten. Lediglich 15 Euro des aktuellen Loses dürften vom Gewinn abgezogen werden, da nur dieser Betrag im Zusammenhang mit dem Gewinneinkommen stehe.