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Kopplung Gewinnspiel und Warenverkauf möglich

am 06.09.2009, 11:02:37 Uhr

Da der Europäische Gerichtshof überlicherweise den Schlussanträgen der Generalanwälte folgt, wird das sogenannte "Kopplungsverbot" vermutlich für europarechtswidrig erklärt. In den neuen europäischen Richtlinien über unlautere Geschäftspraktiken ist ein solches Gebot nicht vorgesehen. Gewinnspiele im Zusammenhang mit dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen wären dann möglich.

Hintergrund des Vorabentscheidungsverfahrens beim EuGH ist ein Verfahren der Wettbewerbszentrale gegen den Discounter Plus. Mit einer Bonusaktion "Ihre Millionenchance" hatte das Handelsunternehmen seinen Kunden durch das Sammeln von Bonuspunkten beim Einkauf von Waren die kostenlose Teilnahme an den Ziehungen des deutschen Lottoblocks möglich gemacht. Die Wettbewerbszentrale aus Bad Homburg war mit dem Hinweis auf das Kopplungsverbot gegen die Werbung "Einkaufen, Punkte sammeln, gratis Lotto spielen" vorgegangen.

"Sollte sich der EuGH der Auffassung der Generalanwältin anschließen, wären derartige Gewinnspiele künftig grundsätzlich erlaubt. Allerdings müssten die deutschen Gerichte künftig genau prüfen, ob Gewinnspielkopplungen aufgrund der Umstände im Einzelfall nicht der fachlichen Sorgfalt eines Kaufmanns entsprechen und die Interessen der Verbraucher beeinträchtigen," so eine erste Einschätzung von Dr. Reiner Münker, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale.