am 05.07.2009, 10:54:34 Uhr
Der Verband für Gewerbetreibende im Glücksspielwesen (GIG) hatte versucht, gerichtlich eine Zeitungsanzeige der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH für das Los "Die Goldene 7" zu untersagen. Das Landgericht befand, dass die Anzeige keinen Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag darstellt. Mit hinreichender Deutlichkeit sei bei der Werbung auf das Verbot der Teilnahme Minderjähriger und auf die vom jeweiligen Glücksspiel ausgehende Suchtgefahr hingewiesen worden, urteilten die Koblenzer Richter."Wir sind froh, dass das Gericht uns in diesem Punkt Recht gegeben hat", sagt Hans-Peter Schössler, Geschäftsführer von Lotto Rheinland Pfalz. "Schließlich beweisen wir jeden Tag aufs Neue, dass wir den Jugendschutz einhalten sowie die Verhinderung von Spielsuchtgefahr und Begleitkriminalität auf unsere Fahnen geschrieben haben."