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LOTTO als Wortbildmarke weiterhin geschützt

am 18.11.2008, 12:55:40 Uhr

Ein kommerzieller Glücksspielanbieter hatte versucht, die Löschung der deutschlandweit bekannten Wortbildmarke aus dem Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes durchzusetzen, teilte der Deutsche Lotto- und Totoblock mit. "Die Angriffe auf unsere Marke sind damit endgültig gescheitert", so Dr. Christiane von Richthofen, Geschäftsführerin der Toto-Lotto Niedersachsen GmbH und Vorsitzende des Werbeausschusses des Deutschen Lotto- und Totoblocks. "Der Beschluss des Bundespatentgerichts reiht sich in eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen ein, die allesamt das staatliche Angebot stärken."

Das Bundespatentgericht macht in seinem Beschluss deutlich, dass die Wortbildmarke über das erforderliche Maß an Unterscheidungskraft verfügt. Bei allen 16 Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks ist die Außendarstellung des staatlichen Glücksspielangebots unter der Marke LOTTO einheitlich. "Unseren Spielteilnehmern gibt die Marke LOTTO eine klare Orientierung. LOTTO und das vierblättrige Kleeblatt stehen für das legale, seriöse und staatlich kontrollierte Glücksspielangebot", sagte von Richthofen.