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Verfassungsbeschwerde von Tipp24 abgelehnt

am 23.10.2008, 19:48:45 Uhr

Die Beschwerde richtete sich gegen verschiedene Bestimmungen aus dem Glücksspielstaatsvertrag. Demzufolge sah Tipp24 sich u.a. durch das Internetvermittlungs- und Internetwerbeverbot, die Erlaubnispflicht für gewerbliche Lotto-Vermittlung sowie durch die territoriale Beschränkung auf das Landesgebiet in seinem Grundrecht auf Berufsfreiheit verletzt. Dem widersprachen die Richter in Karlsruhe. "Die schwerwiegenden Eingriffe in das Grundrecht der Berufsfreiheit (sind) angesichts der gesetzlichen Ziele der Verhinderung und Bekämpfung der Glücksspielsucht gerechtfertigt und verhältnismäßig", begründete das Gericht. Nach eigenen Angaben kam diese Entscheidung für den Onlineanbieter unerwartet.

Über die Vereinbarkeit des Glücksspielstaatsvertrags und der Landesvorschriften mit dem Europarecht gibt es noch keine Entscheidung. Von mehreren Verwaltungsgerichten war diese in Frage gestellt worden. Für Tipp24 bleibt, sich auf ein europarechtliches Verfahren zu verlassen, da andernfalls ab 2009 ein Verbot des Geschäfts der Online-Lotterien gilt.