am 16.08.2008, 18:36:31 Uhr
Nach dem Urteil vom Donnerstag wurde dem Deutschen Lottoblock untersagt, die in Tankstellen oder Supermärkten erzielten Spieleinahmen privater Anbieter wie Faber, Tipp 24 oder Jaxx zu boykottieren. Die Lottogesellschaften dürfen aber die Zusammenarbeit mit Spielvermittlern ablehnen, wenn diese nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügen. Beide Seiten reagierten positiv auf das Urteil.Der Kartellsenat des BGH hat auch das bisher geltende Regionalitätsprinzip teilweise gekippt, wonach die Gesellschaften nur im eigenen Land tätig werden dürfen. Die Lottogesellschaften dürften autonom entscheiden, ob sie ihren Vertrieb auf andere Länder ausdehnten, so die Karlsruher Richter.