am 10.01.2007, 11:37:42 Uhr
Der Jahresüberschuss lag nach vorläufigen Zahlen bei 25,6 Millionen Euro, mit einer geringen Steigerung sei noch zu rechnen, sagte Lotto-Geschäftsführerin Barbara Becker gegenüber dpa. Im Vorjahr wurde ein Überschuss von 26 Millionen Euro erzielt. Rund die Hälfte des Umsatzes wurde als Gewinn ausgeschüttet.Der Jahresüberschuss wurde ebenso wie die Lotteriesteuer in Höhe von 21,5 Millionen Euro an die Landeskasse abgeführt. Die Einnahmen aus der Bingo-Lotterie von 1,3 Millionen Euro gingen an die Stiftung für Umwelt und Entwicklung für Umweltprojekte in Mecklenburg-Vorpommern, sagte Becker.
Emotionaler Höhepunkt des Jahres 2006 sei der Gewinn des Lotto-Jackpots von knapp 14 Millionen Euro im Dezember gewesen. "Das war einfach toll, weil ein große Familie kurz vor Weihnachten dieses Glück hatte", sagte Becker. Eine Familien-Tippgemeinschaft hatte den richtigen Tipp für den Gewinn in Rostock abgegeben. Die Gemeinschaft wollte nicht, dass Details über sie bekannt werden.
Wie in den Vorjahren zeigten sich die Menschen in Mecklenburg- Vorpommern eher zurückhaltend und setzten 1,39 Euro pro Kopf und Woche ein. Nur in Sachsen und Thüringen wurde noch weniger ausgegeben. Der durchschnittliche Bundesbürger gab 1,85 Euro für Lotto aus, Spitzenreiter war Bremen mit 2,37 Euro.
Das Jahr 2006 war auch von wichtigen Gerichtsurteilen geprägt. So hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass wegen der Gefahr von Spielsucht an Sportstätten nicht für Sportwetten geworben werden dürfe. Nach Beckers Angaben wurde als weitere Präventionsmaßnahme das Personal aller Annahmestellen geschult - sie händigen beim Verdacht von Spielsucht eines Kunden eine Informationsbroschüre aus. "Wir sind aber nicht zu Therapeuten ausgebildet", machte Becker die Grenzen deutlich. Darüber hinaus wurde im Internet die Seite "www.spielen- mit-verantwortung.de" eingerichtet.
Für 2007 erwartet Becker konstante Umsatzzahlen. "Die wirtschaftlichen Prognosen stehen günstig", sagte sie. Sie rechne auch nicht mit weiteren Urteilen, die die Geschäfte beeinflussen könnten. Der Staatsvertrag, der die Geschäfte der Lotto- Gesellschaften regelt, basiere auf dem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts.