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Chef der NRW-Staatskanzlei kritisiert Entscheidung des Bundeskartellamtes

am 01.09.2006, 16:13:06 Uhr

Er bezog sich auf eine Entscheidung des Bundeskartellamts vom Montag, die es privaten Unternehmen gestatten soll, gegen Provision Lotto-Tippscheine etwa in Supermärkten oder Tankstellen anzunehmen und weiterzuleiten. "Das staatliche Lottomonopol ist der beste Schutz vor Manipulation, Spielsucht und Missbrauch", betonte Staatssekretär Beneke am Freitag in Münster.

Bislang konnten gewerbliche Spielvermittler lediglich per Post, Internet oder Telefon Lotto-Tippscheine anbieten und an die Lotteriebetreiber weiterleiten. Der mit der Auflockerung verbundene härtere Wettbewerb bringe "neue Herausforderungen" mit sich, sagte Beneke. Wie diesen zu begegnen ist, ließ er offen. Die staatlichen Lottogesellschaften selbst hatten bereits angekündigt, gegen die Pläne des Kartellamtes vor Gericht zu ziehen. Auch Suchtexperten hatten den Beschluss der Wettbewerbshüter kritisiert: Vor allem die zu erwartende aggressive Werbung werde den Einstieg ins Glücksspiel erleichtern, hieß es bei der Deutschen Hauptstelle für Suchtgefahren.

Das Kartellamt hatte betont, dass es bei der Entscheidung nicht um das Ende des staatlichen Wettmonopols gehe, sondern nur um die Vermittlung und den Vertrieb "staatlicher Tippscheine". Kartellartige Strukturen und Vereinbarungen seien rechtlich unzulässig.