Nachrichten

Länder verstoßen im Lotto-Streit gegen Wettbewerbsrecht

am 22.11.2006, 18:22:38 Uhr

Die gemeinsame Vereinbarung und die Anweisung zum Stopp der Internet-Angebote an die Lottogesellschaften seien "rechtswidrig" gewesen, sagte Böge gegenüber dpa. "Nach europäischem Recht war diese Anweisung unzulässig." Auch Länderregierungen müssten sich an dieses Recht halten.

Als erster Vertreter einer Landesregierung kritisierte der bayerische Finanzminister Kurt Faltlhauser (CSU) die Abmahnung der Bonner Wettbewerbshüter als Überschreitung von Kompetenzen. "Jetzt überspannt das Bundeskartellamt endgültig den Bogen", erklärte der Minister in München. Die Behörde hatte am Vortag den Lottogesellschaften verboten, Anweisungen ihrer eigenen Landesregierungen zum Ende des Online-Spielangebots umzusetzen.

Unterdessen dringt der Deutsche Lotto- und Totoblock auf eine juristische Klärung des Konflikts. "Die Lottogesellschaften haben keine andere Wahl, als sich mit allen verfügbaren Rechtsmitteln gegen diese Zerreißprobe zu wenden, die sich aus dem vom Kartellamt provozierten Bund-Länder-Konflikt ergibt", sagte der Geschäftsführer der derzeit federführenden Land Brandenburg Lotto GmbH, Horst Mentrup. "Es kann nicht sein, dass dieser Streit auf dem Rücken der Lottogesellschaften ausgetragen wird."

Kartellamtschef Böge verwies darauf, dass die Lottogesellschaften zu der Abmahnung bis zum 30. November noch Stellung nehmen können. Auch stehe ihnen der Rechtsweg offen, um gegen die Entscheidung vorzugehen. Seine Behörde folge mit seinem Beschluss, den Lottogesellschaften zu untersagen, sich an die Anweisung der Länder zu halten, nur dem Recht und seiner Zuständigkeit, sagte Böge. Daraus entstehende mögliche Konflikte zwischen den Gesellschaften und den Ländern spielten für Entscheidungen der Behörde keine Rolle. "Wir haben die Aufgabe, dass die kartellrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden, egal wer dahinter steht."

Die betroffenen Lottogesellschaften wollen den Beschluss des Kartellamtes ignorieren und verweisen ihrerseits auf ihre Bindung an den Kurs ihrer Landesregierung. Als erste hatte Lotto Rheinland-Pfalz Kontra gegeben: "Wir fühlen uns dem Land gegenüber verpflichtet und nicht einer Bundesbehörde, die sich als Wettbewerbshüter versteht." Ähnlich argumentierten dann weitere Lottogesellschaften. Lotto Sachsen-Anhalt betonte etwa, man unterliege dem Lotterie- und dem Ordnungsrecht. Für die vom Kartellamt geforderte bundesweite Öffnung liege keine Genehmigung vor.