am 22.11.2006, 16:12:05 Uhr
Es bahnt sich eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung an. Hauptziel des Bundeskartellamts ist es, die Absprachen zur Marktaufteilung und das Monopol-Angebot der Lottogesellschaften für ihre jeweiligen Länder zu knacken, um Wettbewerb zuzulassen. Die Länderregierungen, die den Markt regional aufgeteilt haben, wollen das nicht akzeptieren und an ihrer Monopolstellung festhalten.Nach dem aktuellen Vorgehen des Kartellamts bei Internet-Tippscheinen ist dieser Streit jetzt weiter eskaliert. Die Bonner Wettbewerbshüter hatten Ende August ihre Beschlüsse zur Lockerung des Monopolangebots gefasst - einschließlich eines geöffneten Online-Angebotes. Gegen den sofortigen Vollzug hatte der Deutsche Lotto- und Totoblock erfolglos vor dem OLG Düsseldorf geklagt, so dass sie jetzt erst einmal umgesetzt werden müssen. Das OLG - und dann womöglich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe - müssen dazu aber noch grundsätzlich urteilen.
Die Lottogesellschaften stehen dazwischen: Sie können nicht zugleich den Anordnungen ihrer Länderregierungen folgen und auf das Kartellamt hören. "Das wird juristisch sehr schwierig", sagt ein Branchenexperte.
Die Vertreter der Länder hatten sich vor zwei Wochen mit Mehrheit darauf verständigt, die Online-Tipps bis auf weiteres ganz aus dem Angebot zu streichen und ihre Gesellschaften entsprechend angewiesen. Sie wollten mit dem Stopp auch verhindern, dass die Gesellschaften - wie vom Kartellamt verlangt - ihr Angebot auch über die Ländergrenzen hätten öffnen müssen. Hätten sie dies nach einem Ultimatum des Kartellamts nicht getan, hätte ihnen eine Millionenstrafe gedroht.
Von Seiten der Lottogesellschaften hieß es, sie seien ihren Ländern verpflichtet und nicht der obersten Wettbewerbsbehörde. Schließlich erhielten sie ihre Konzessionen auch von den Ländern. Böge ließ dies aber nicht gelten und verwies auf übergeordnetes europäisches Recht. Nach europäischen Kartellrecht sei auch eine "Regionalisierung", wie sie beim staatlichen Lotto in Deutschland praktiziert werde, nicht erlaubt. Im Lotterie-Staatsvertrag möge zwar eine regionale Marktaufteilung vorgesehen sein. Doch der Vertrag verstoße hierin selbst gegen europäisches Recht.
Das Kartellamt rüttelt nicht am Grundsatz des staatlichen Lotterie- und Wettmonopols. Es will aber den kartellähnlichen Strukturen ein Ende setzen. Für Böge zählt die strikte räumliche Marktaufteilung der Landes-Lottogesellschaften - alle 16 Bundesländer haben ihre eigene Gesellschaft - zu den "Hardcore-Kartellen". Die Gesellschaften sollen sich - wie Privatunternehmen sonst auch - selbst Konkurrenz machen. Profitieren davon soll der Verbraucher, der bundesweit das billigste und für ihn interessanteste Angebot wählen können soll.