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Verbot für Sportwettenanbieter bwin in Baden-Württemberg

am 22.11.2006, 16:10:37 Uhr

Wie das landesweit zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe mitteilte, seien die entsprechenden Bescheide jetzt verschickt worden. Dazu gehöre auch das Verbot, "Sportwetten zu veranstalten, zu vermitteln, hierfür zu werben oder solche Tätigkeiten zu unterstützen".

Sollten die Firmen auf die Anordnung nicht reagieren, werde ein Zwangsgeld von 50.000 Euro fällig, hieß es weiter. Ähnliche Schreiben seien an weitere Sportwettenveranstalter in Berlin, Gera und Graz gegangen. Die Glücksspielveranstalter haben nun zwei Wochen Zeit, dem Regierungspräsidium die Einstellung ihrer Tätigkeit mitzuteilen.

Die Firmen hätten in Baden-Württemberg unerlaubt Sportwetten als private Unternehmer angeboten, begründete die Behörde ihr Verbot. Außerdem werde für die Teilnahme an unerlaubten Sportwettgeschäften geworben.

Bereits nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom März 2006 zum staatlichen Sportwettmonopol hatte die Behörde angekündigt, sie werde konsequent gegen illegale Sportwettenanbieter einschreiten. Inzwischen seien die bekannten Wettbüros angeschrieben und auf die Rechtslage hingewiesen worden.