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Bundeskartellamt setzt Lottogesellschaften Ultimatum

am 03.11.2006, 16:27:16 Uhr

Lottospieler sollen unabhängig von ihrem Wohnsitz bei allen 16 Landes-Lottogesellschaften ihren virtuellen Tippschein ausfüllen können. Kartellamtschef Ulf Böge habe 14 der 16 Landeslottogesellschaften schriftlich aufgefordert, ihr Internetangebot spätestens bis zum kommenden Dienstag bundesweit zu öffnen, teilte eine Sprecherin der Behörde mit.

Entsprechend des bisher gängigen Lotto-Regionalitätsprinzips können Internetspieler nur bei der Gesellschaft tippen, in deren Bereich ihr Wohnsitz fällt. Die in NRW tätige Westdeutsche Lotterie GmbH (Westlotto/Münster) gehört nach eigenen Angaben nicht zu den 14 angeschriebenen Gesellschaften. "Wir haben in Rücksprache mit dem Land als Konzessionsgeber bereits angekündigt, unser Internetangebot am Wochenende entsprechend der neuen Vorgaben zu ändern", sagte Westlotto-Referent Jörg Hessel. Damit können dann auch Spieler mit Wohnort außerhalb Nordrhein-Westfalens einen Westlotto-Tippschein ausfüllen. Das Kartellamt machte keine Angaben, welche weitere Gesellschaft nicht zu den Angeschriebenen gehört.

Das Bundeskartellamt betonte, die bisherige Gebietsaufteilung insbesondere bei einer überregionalen Vertriebsform wie dem Internet sei wettbewerbswidrig und müsse abgestellt werden. Die Bonner Behörde drohte Zwangsgelder an, falls das System in den 14 betroffenen Landesgesellschaften bis Dienstag nicht umgestellt ist.