am 25.09.2009, 09:29:47 Uhr
Ein 33-Jähriger unbekannter Nationalität hatte im Internet bei dem privaten Anbieter Tipp24.com gespielt und prompt ebenfalls sechs Richtige mit passender Superzahl erzielt. Dem Online-Gewinner steht der Jackpot über 31,7 Millionen Euro in voller Höhe zu. Aufkommen für die gigantische Summe muss die Hamburger Firma Tipp24.Auch wenn dadurch für das Unternehmen der Jahresgewinn 2009 mit 30 Millionen Euro um ein Viertel geringer ausfallen wird als bislang geplant, ist man bei Tipp24 froh über diesen Gewinn. Zeigt er doch jetzt die Wahrhaftigkeit von Behauptungen "...Jackpots könnten im Internet nicht geknackt werden..." oder auch "...kein OnlineSpieler hat Anspruch auf einen Gewinn...".
Da seit Einführung des Glücksspielstaatsvertrags das Online-Lottospielen verboten ist, bietet die britische Tipp24-Tochter MyLotto24 im Internet eine Zweitlotterie an. Es werden Spieletipps auf den Ausgang europäischer Lotterien vermittelt. Dabei gelten die gleichen Gewinnchancen und Quoten, wie in diesem Fall die des deutschen Lotto- und Totoblocks. "Die Einnahmen reichen in der Regel aus, um die Gewinne auszuzahlen", erklärte eine Sprecherin von Tipp24. Zudem seien Gewinne ab 10 Millionen Euro durch eine Versicherung abgesichert.
Die Nationalität des Gewinners bleibt wohl Geheimnis des privaten Wettanbieters. Bei Ausfüllen eines Spielscheins bei Tipp24, muss derjenige versichern, dass er sich nicht in Deutschland aufhält.
Auch wenn der deutsche Lottoblock gern mit der Strafbarkeit für die Teilnahme bei Internet Online Lotto aufwartet; unerlaubtem Glücksspiel kann mit bis zu sechs Monaten Freiheitsentzug geahndet werden; wird gern dabei vergessen, dass der Lottostaatsvertrag rechtlich betrachtet, auf tönernen Füßen steht.