am 10.07.2007, 17:24:09 Uhr
15 der 16 Bundesländer hatten den Vertrag bereits im vergangenen Dezember gebilligt. Vom 1. Januar 2008 an soll das staatliche Glücksspielmonopol für weitere vier Jahre gelten.Der Staatsvertrag, dem abschließend der Landtag zustimmen muss, sieht Maßnahmen gegen Spielsucht, für eine Begrenzung des Glücksspielmarktes sowie zum Jugend- und Spielerschutz vor. Dazu gehört auch ein Verbot von Glücksspielen im Internet. Betroffene private Anbieter sollen eine Übergangsfrist bis Ende 2008 bekommen. Untersagt wird weiterhin Werbung für öffentliches Glücksspiel im Fernsehen oder im Internet.
2006 hatte das Bundesverfassungsgericht einen neuen Staatsvertrag gefordert. Nach dem Urteil darf es nur dann beim Staatsmonopol bleiben, wenn der Staat die Glücksspielwerbung deutlich beschränkt und Spielsucht stärker bekämpft.
Die SPD im schleswig-holsteinischen Landtag sieht sich nun bestätigt. «Wir begrüßen die Zustimmung», sagte Finanzexperte Günter Neugebauer. «Damit wird die Forderung der SPD-Landtagsfraktion, die wir seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2006 aufgestellt haben, umgesetzt. Nur ein staatliches Monopol ist in der Lage, Glücksspielsucht zu verhindern bzw. zu kanalisieren, Begleitkriminalität zu bekämpfen und die finanzielle Förderung von Sport, Kultur und sozialen Aufgaben zu sichern.»