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Einlenken bei Glücksspielstaatsvertrag durch NRW-Landesregierung

am 19.06.2007, 19:10:49 Uhr

Nach Mitteilung eines Regierungssprechers sollen auch private Spielvermittler in NRW eine Genehmigung erhalten, sofern sie bestimmte Voraussetzungen wie den Jugend- und Spielerschutz erfüllen. Das Landeskabinett billigte am Dienstag ein so genanntes Ausführungsgesetz, das die Vorgaben des Staatsvertrags in Landesrecht umsetzt. Der NRW-Gesetzentwurf enthalte dabei eine «Konkretisierung» in Bezug auf die privaten Anbieter, gab der Sprecher an.

Die privaten Lotto-Unternehmer warfen den Ländern bislang vor, sie «unter dem Vorwand der Suchtprävention» vom Markt drängen zu wollen. Vor allem die FDP in NRW drängte auf Lockerungen für private Lotto-Unternehmer.

Nach der Sommerpause soll das Gesetz im Landtag verabschiedet werden.

Das Oberlandesgericht in Düsseldorf hatte vor zwei Wochen entschieden, dass der staatliche Lottoblock private Spielvermittler nicht ausschließen darf. Damit bestätigte das Gericht die Auffassung des Bundeskartellamtes.