am 19.04.2007, 14:28:02 Uhr
Danach dürfen Glücksspiele - mit Ausnahme von Pferdewetten - nur von den Lottogesellschaften der Länder angeboten werden. Der Staat betrachtet es als seine Aufgabe, Glücksspiele zu steuern, um seine Bürger nicht der Spielsucht anheim fallen zu lassen.Mit dem Aufkommen des grenzenlosen Internets wandten sich die Tipper allerdings verstärkt privaten Anbietern - vor allem von Sportwetten - zu. Diese Anbieter, meist mit Sitz im Ausland, können deutlich attraktivere Quoten offerieren, weil sie keine Konzessions- Abgaben an den Staat leisten müssen. Wegen des Monopols gelten sie allerdings als illegal. Hinzu kamen noch Anbieter, die sich auf so genannte DDR-Lizenzen berufen, die vor dem 3. Oktober 1990 erteilt wurden. Angesichts dieser Situation wurden die Rufe nach einer Liberalisierung des Wettmarktes lauter.
Das Bundesverfassungsgericht hat das staatliche Wettmonopol in einem Urteil vom vorigen Jahr für zulässig erklärt, aber nur unter der Bedingung, dass die Lottogesellschaften alles tun, um Spielsucht zu bekämpfen. Seither haben sie ihre Werbung eingeschränkt und - bis auf Toto-Lotto Niedersachsen - ihr Internet-Spiel abgeschaltet. Mit einem neuen Lotterie-Staatsvertrag, der zum 1. Januar 2008 in Kraft treten soll und noch durch die Parlamente muss, wollen die Länder nun ihr Monopol bis 2011 fortschreiben.