Unterschiedliche Lotterien in beiden deutschen Staaten
Die erste Ziehung im Zahlenlotto 6 aus 49 fand in der Bundesrepublik am 09. Oktober 1955 statt. Zu diesem Zeitpunkt waren jedoch noch nicht alle Bundesländer an der Lotterie beteiligt, die Beitritte erfolgten bis zum 04. Oktober 1954.
In der DDR war 6 aus 49 die Formel der Toto-Auswahlwette, während Lotto zunächst als 5 aus 90 und ab 1982 zusätzlich als Tele-Lotto 5 aus 35 spielbar war.
Die Lotteriegesellschaften in der Bundesrepublik führten 1982 das zusätzliche Mittwochslotto ein, zunächst jedoch unter der Spielformel 7 aus 38. Die Formeländerung auf 6 aus 49 fand zum 04. Juni 1986 statt, wobei zunächst an jedem Mittwoch zwei voneinander unabhängige Gewinnreihen ausgelost wurden. Die heutige Spielweise mit jeweils einer einzigen Gewinnzahlenreihe am Mittwoch und am Samstag sowie mit einem unabhängig vom Wochentag durchlaufenden Jackpot wurde erst zum 06. Dezember 2012 eingeführt.
Die Zusatzzahl und die Superzahl
Die Einführung der Zusatzzahl beim Lotto 6 aus 49 erfolgte zum 17. Juni 1956. Sie war zunächst jedoch nur bei fünf richtig vorhergesagten Spielzahlen von Bedeutung. Eine Ausweitung der Bedeutung der Lotto-Zusatzzahl erfolgte Anfang Dezember 1995 durch die Einführung einer zusätzlichen Gewinnklasse für drei richtige Spielzahlen plus Zusatzzahl. Die Ausweitung der Gewinnränge auf die heutige Anzahl durch die Hinzufügung der besonderen Gewinnklasse für vier korrekte Lottozahlen plus Zusatzzahl fand zum 22. Mai 1999 statt. Die Einführung der Superzahl fand sowohl im Mittwochslotto als auch im Samstagslotto zur jeweils ersten Dezemberziehung im Jahr 1999 statt. Die Superzahl war zunächst nur bei bereits sechs Treffern im Hauptfeld maßgeblich, seit dem 04. Mai 2013 ersetzt sie die vormalige Zusatzzahl vollständig.
Einsätze und Begrenzungen der Gewinnhöhe
Der Spieleinsatz für das Lotto 6 aus 49 erhöhte sich im Laufe der Zeit in mehreren Schritten von ursprünglich 0,50 DM über 1,00 DM und 1,25 DM sowie 0,75 Euro auf den heutigen Betrag in Höhe von 1,00 Euro. Eine Begrenzung der maximalen Gewinnhöhe wurde erstmals am 21. Oktober 1956 mit 500.000 DM eingeführt und zum 11. Juli 1974 auf 1,5 Millionen DM erhöht. Eine weitere Erhöhung der Maximalquote erfolgte mit 3,0 Millionen DM am 16. Juli 1981. Ab dem 01. Juni 1985 wurde die Gewinnobergrenze im deutschen Zahlenlotto aufgehoben. Seitdem erzielten die Mitspieler immer wieder neue Rekordquoten. Den ersten zweistelligen Millionengewinn erspielte sich eine Augsburger Tippgemeinschaft am 28. März 1992 mit 16.415.049 DM.
Besonderheiten im Zahlenlotto
Am 18. Juni 1977 erzielten gleich 205 Spielteilnehmer einen Treffer im ersten Lottorang. Sie hatten die Gewinnzahlen des niederländischen Lottos der Vorwoche kopiert und bekamen statt der erhofften Million jeweils 30.737 DM überwiesen.
Am 01. Januar 2009 wurde die Möglichkeit zum Lottospielen im Internet aufgehoben. Ihre Wiedereinführung erfolgte aufgrund eines neuen Glücksspiel-Staatsvertrages schrittweise in den einzelnen Bundesländern ab Herbst 2012.