Gewinnauszahlung
Wie erhalte ich meinen Lottogewinn?
Sie können Ihren Lottogewinn ausschließlich in dem Bundesland abholen, in dem Sie Ihren Lottoschein gekauft haben. Unabhängig davon ist jedoch jede Lotto-Annahmestelle des jeweiligen Bundeslandes dazu verpflichtet, Ihnen Ihren Lottogewinn auszuzahlen.
Es besteht lediglich eine Begrenzung bei der Barauszahlung. Dabei ist es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, bis zu welcher Höhe eine Gewinnsumme in bar ausgezahlt wird.
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In der nachfolgenden Tabelle können Sie einsehen, in welchem Bundesland welcher Lottogewinn ausgezahlt wird:
Bundesland |
Barauszahlung bis |
Baden-Württemberg |
1.000 Euro |
Bayern |
2.500 Euro |
Berlin |
500 Euro |
Brandenburg |
500 Euro |
Bremen |
1.000 Euro |
Hamburg |
1.000 Euro |
Hessen |
5.000 Euro |
Mecklenburg-Vorpommern |
500 Euro |
Niedersachsen |
500 Euro |
Nordrhein-Westfalen |
500 Euro |
Rheinland-Pfalz |
1.000 Euro |
Saarland |
500 Euro |
Sachsen |
1.000 Euro |
Sachsen-Anhalt |
1.000 Euro |
Schleswig-Holstein |
1.000 Euro |
Thüringen |
1.000 Euro |
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Ein Lottogewinn, der über der Grenze für die Barauszahlung liegt, wird Zentralgewinn genannt und kann nur per Banküberweisung ausgezahlt werden. Um sich den Betrag auf Ihr Bankkonto überweisen zu lassen, müssen Sie ein Anforderungsformular für den Zentralgewinn ausfüllen und an die zuständige Lotteriegesellschaft schicken.
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Sollte Ihr Lottogewinn über 100.000 Euro liegen, wird Ihnen ein persönlicher Gewinnbetreuer von der Lottogesellschaft zur Verfügung gestellt, der Ihnen betreuend zur Seite steht und Sie bei dem Umgang mit dem plötzlichen Reichtum berät.